Ärzte, Apotheker sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen dürfen ab sofort die sogenannten „Bürgertestungen“ – also kostenlose Corona-Schnelltests – durchführen. Das hat das NRW-Gesundheitsministerium in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht. Das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises unterstützt bei der Koordination weiterer Teststellen.
Mit einer Neufassung der Coronavirus-Testverordnung hat der Bund die Grundlage für kostenlose Bürgertestungen geschaffen. Für die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen hat das Land eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie regelt, dass unter anderem Ärzte, Apotheker, Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie andere Leistungsanbieter ab sofort die neuen, kostenlosen Schnelltests für die Bürgerinnen und Bürger im Märkischen Kreis anbieten und abrechnen können. Dafür müssen gewisse Anforderungen erfüllt werden, darunter Schutzmaßnahmen und Hygienestandards. Werden sie erfüllt, erhalten die jeweiligen Stellen eine „Beauftragung“ vom Kreis. Sie können dann 18 Euro pro Test mit der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Land NRW abrechnen. Zusätzlich zahlt das Land pro Teststelle 1.000 Euro an Anschubfinanzierung sowie darüber hinaus 1000 Euro monatlich.
Interessierte sind ab sofort aufgerufen, sich beim Kreis zu melden. Um die Wege hierfür kurz zu halten und schnell Teststellen einrichten zu können, wird darum gebeten, sich per E‑Mail an den Kreis zu wenden: testzentren@maerkischer-kreis.de. Weitere Informationen kommen dann zurück.
Laut Allgemeinverfügung gelten alle Einrichtungen ab sofort als beauftragt, die bislang noch nicht vom öffentlichen Gesundheitsdienst mit der Durchführung von Schnelltests beauftragt waren, aber bereits vor dem 8. März 2021 Schnelltests durchgeführt haben. Das gilt solange, bis eine weitere Beauftragung durch das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises erteilt worden ist. Wer im Rahmen dieser Schnelltestungen kostenlos testet, muss das dem Gesundheitsamt melden. Außerdem ist man verpflichtet, die Anzahl der Schnelltests sowie die positiven Tests zu dokumentieren und dem Kreis zu melden. Denn: Positive Tests müssen durch einen PCR-Test verifiziert werden. Betroffene müssen umgehend in Quarantäne.
Wer jetzt neu in die Bürgertestungen einsteigen will, benötigt zuvor die Beauftragung vom Gesundheitsamt des Märkischen Kreises. „Wir wollen schnell und unbürokratisch die Mindestanforderungen, die vom Land veröffentlicht wurden, erfüllen und Teststellen beauftragen“, sagt Volker Schmidt, Leiter des Fachbereichs Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz im Kreishaus Lüdenscheid. Ziel sei es, zeitnah kreisweit ein wohnortnahes und niederschwelliges Angebot für die Durchführung der Bürgertestungen zu schaffen. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte in diesem Zusammenhang allerdings betont, dass die flächendeckende Testinfrastruktur Zeit benötige. Schnelltests für alle stünden nicht sofort zur Verfügung. Das Land sieht einen stetigen Ausbau der Teststruktur vor.
Das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises unterstützt bei der Koordination weiterer Teststellen.
Symbolfoto: Mathis Schneider / Märkischer Kreis