Im Impfzentrum des Märkischen Kreises (Schützenhalle Loh in Lüdenscheid) werden neben der Generation 80plus seit dem 15. Februar auch Personengruppen aus der obersten Priorisierungsstufe geimpft – darunter zum Beispiel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten, Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften (mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe) oder Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, können mit zunehmender Impfstoffverfügbarkeit für Menschen unter 65 Jahren weitere Personengruppen in Lüdenscheid geimpft werden, die berufsbedingt regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen arbeiten.
Zu den mit höchster Priorität zu impfenden Menschen zählen nun auch:
- Betreuungsrichterinnen- und Betreuungsrichter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Sinne von Betreuungsrechtspflegerinnen und ‑rechtspfleger
- Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste
- Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern
- Fußpflegerinnen und Fußpfleger
- Frisörinnen und Frisöre
- Seelsorgerinnen und Seelsorger
- Medizinprodukteberaterinnen und ‑berater bei der Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen
- Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, insbesondere der Medizinischen Dienste
- Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege, zum Beispiel der Stoma- und Wundversorgung, wenn sie patientennah erbracht wird
- Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten, häuslichen Pflege
Wer zu diesem Personenkreis gehört, kann sich im Impfzentrum des Märkischen Kreises gegen COVID-19 impfen lassen und erhält per E‑Mail (hotline-lsiz@maerkischer-kreis.de) weitere Hinweise zur Buchung der Termine. Anmeldungen über die KVWL-Terminvergabe unter 116117 sind dagegen nicht möglich.
Um die Berechtigung nachzuweisen, muss zum Impftermin eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder eine Bestätigung der Pflegeeinrichtung vorgelegt werden, in der die jeweilige, regelmäßige Tätigkeit aufgeführt wird. Wer nicht zu dem genannten Personenkreis gehört, wird am Impfzentrum abgewiesen.