Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf Jäger und deren Jagdausübung. Wie die Unteren Jagdbehörde des Märkischen Kreises mitteilt, gibt es einen neuen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Darin werden neue Regeln für die Durchführung von Gesellschaftsjagden sowie Jagden unter Corona-Bedingungen getroffen. Diese gelten ab sofort. Alle Infos dazu gibt es auf der Internetseite des Märkischen Kreises unter https://bit.ly/3skiTQA.
Anträge auf Durchführung von Veranstaltungen zur Jagdausübung sind nur im Rahmen der in den oben aufgeführten Erlassen genannten Bedingungen zulässig. Anträge sind formlos und ausschließlich per E‑Mail an jagd+fischerei@maerkischer-kreis.de zu richten.