Pflegeversicherung: Entlastungsbetrag und ‑leistungen

Wenn Pflegebedürftige zu Hause wohnen, kann es Entlastungsleistungen geben. Wofür das Geld eingesetzt werden kann, weiß Lucia Genau von der Pflegeberatung des Märkischen Kreises.

„Mei­ne Mut­ter hat Pfle­ge­grad 1 erhal­ten. Was kön­nen wir jetzt damit machen?“ hört Lucia Genau häu­fig in der Pfle­ge­be­ra­tung. Sie weist auf den soge­nann­ten Ent­las­tungs­be­trag hin. „Ab Pfle­ge­grad 1 besteht Anspruch auf einen Ent­las­tungs­be­trag von 125 Euro im Monat. Damit sol­len Betreu­ungs- und Ent­las­tungs­leis­tun­gen ermög­licht wer­den“. Den Ent­las­tungs­be­trag gibt es zusätz­lich zu ande­ren Leis­tun­gen der Pfle­ge­ver­si­che­rung.
Ange­bo­te für den Ent­las­tungs­be­trag
Das Geld ist zweck­ge­bun­den. Es kann für Leis­tun­gen durch zuge­las­se­ne Diens­te zur Ent­las­tung pfle­gen­der Ange­hö­ri­ger ein­ge­setzt wer­den. „Die meis­ten pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­so­nen wer­den von ihren Ange­hö­ri­gen zu Hau­se gepflegt und betreut. Da das meist neben der Arbeit und der Ver­sor­gung der eige­nen Fami­lie erfolgt, kommt es häu­fig zu Über­las­tun­gen der Pfle­ge­per­so­nen“ erzählt Lucia Genau. So kön­nen bei­spiel­haft Betreu­ungs­leis­tun­gen wie der Besuch einer Demenz­grup­pe für die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen ermög­licht wer­den. „Dadurch haben die Ange­hö­ri­gen wie­der Frei­räu­me“ erzählt Genau.
Wei­te­re Ange­bo­te bil­den Leis­tun­gen zur För­de­rung der Selbst­stän­dig­keit und Selbst­be­stimmt­heit der Pfle­ge­be­dürf­ti­gen bei der Gestal­tung ihres All­tags. Das Geld kann auch für die Hil­fe im Haus­halt wie Ein­kau­fen gehen oder Fens­ter put­zen genutzt wer­den. Dar­über hin­aus gibt es Ver­wen­dungs­mög­lich­kei­ten, wie z. B. bei der sta­tio­nä­ren oder teil­sta­tio­nä­ren Pfle­ge. 
„Wich­tig ist, dass nicht ver­brauch­te Beträ­ge jeweils in die dar­auf­fol­gen­den Kalen­der­mo­na­te über­tra­gen wer­den. Damit ver­fällt das Geld erst­mal nicht“ betont Lucia Genau. Wenn Leis­tungs­be­trä­ge bis zum Ende des Kalen­der­jah­res noch nicht ver­braucht wor­den sind, kön­nen die­se noch bis zum Ende des dar­auf­fol­gen­den Kalen­der­halb­jah­res über­tra­gen wer­den.
Unter­stüt­zung und Ent­las­tung zugleich
„Der Ent­las­tungs­be­trag ist eine Chan­ce für bei­de Sei­ten“ fasst Lucia Genau zusam­men. Damit kön­nen die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen mög­lichst lan­ge in ihrer häus­li­chen Umge­bung blei­ben, sozia­le Kon­tak­te auf­recht­erhal­ten und ihren All­tag wei­ter­hin mög­lichst selb­stän­dig bewäl­ti­gen. Pfle­ge­per­so­nen wie­der­um wer­den ent­las­tet. Das hören die Pfle­ge­be­ra­te­rin­nen auch regel­mä­ßig in den Bera­tungs­ge­sprä­chen. „Eine Toch­ter bedank­te sich vor Kur­zem mit den Wor­ten „Jetzt kann ich wie­der mal in Ruhe mit mei­ner Mut­ter eine Tas­se Kaf­fee trin­ken“. 
Rund um die Pfle­ge älte­rer Men­schen und Ent­las­tung von pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen infor­mie­ren und unter­stüt­zen die Pfle­ge­be­ra­te­rin­nen des Mär­ki­schen Kreises. 

Dafür bie­ten sie Sprech­stun­den vor Ort und Haus­be­su­che an. Der Schwer­punkt der Pfle­ge­be­ra­tung liegt auf einer indi­vi­du­el­len Bera­tung. Das heißt, es wird nach einer pas­sen­den und bedarfs­ge­rech­ten Lösung geschaut. Dabei geht es um die Beschaf­fung von Hilfs­mit­teln oder wohn­ort­na­he Ver­sor­gungs- und Betreu­ungs­an­ge­bo­te genau­so wie um Antrag­stel­lung und Leis­tun­gen der Pflegeversicherung. 

Die Pfle­ge­be­ra­tung ist unab­hän­gig, umfas­send und kos­ten­los! Die Pfle­ge­be­ra­tung ist tele­fo­nisch unter: 02352–966-7777 oder: pflegeberatung@maerkischer-kreis.de zu erreichen.

Lucia Genau von der Pfle­ge­be­ra­tung des Mär­ki­schen Krei­ses erklärt, wofür der Ent­las­tungs­be­trag genutzt wer­den kann. Foto: Mathis Schneider/Märkischer Kreis