Im Alter fällt vieles schwerer. Wer mit seinen täglichen Verpflichtungen allein nicht mehr zurecht kommt, kann einen Antrag auf Bestimmung eines Pflegegrads stellen. Wie das geht, erklärt Annegret Röllmann von der Pflegeberatung des Märkischen Kreises.
„Wenn die Bewältigung des Alltags viel Kraft kostet und allein nicht mehr geleistet werden kann, ist es Zeit sich Hilfe zu holen“, meint Pflegeberaterin Annegret Röllmann und macht auf die Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung aufmerksam. Um sie in Anspruch zu nehmen, gilt es einen Antrag bei der Pflegeversicherung zu stellen. Zuständig ist eine Abteilung bei der Krankenkasse. Den Antrag kann jeder ganz einfach telefonisch anfordern. Es ist nicht notwendig, dass der Hausarzt dazu eine Stellungnahme abgibt. Auch eine Schwerbehinderung ist für eine Einstufung in einen Pflegegrad nicht relevant.
Sobald der ausgefüllte Antrag an die Pflegekasse zurückgeschickt ist, wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Begutachtung beauftragt. Der MDK kündigt seinen Begutachtungstermin in der Regel schriftlich an. „Man muss also nicht damit rechnen, dass der MDK plötzlich vor der Haustür steht“, beruhigt Röllmann.
Was passiert bei der Pflegebegutachtung?
Coronabedingt werden Begutachtungen zurzeit teilweise telefonisch durchgeführt. Bei dem Termin wird geklärt, inwieweit eine Person pflegebedürftig ist. Zur Beurteilung werden vom MDK verschiedene Lebensbereiche, sogenannte Module, begutachtet und mit Punkten bewertet: die Mobilität; kognitive und kommunikative Fähigkeiten; Verhaltensweisen und deren Problemlagen; die Selbstversorgung; der Umgang mit krankheitsspezifischen Dingen und die Gestaltung des Alltagslebens.
Zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit loten die Mitarbeitenden des MDK aus, was die Hilfesuchenden noch selbstständig schaffen und wo sie Unterstützung benötigen: „Bei der Mobilität gibt es Fragen nach dem sicheren Gehen oder ob jemand noch selbstständig Treppen steigen kann. Weitere Fragen aus dem Bereichen der Selbstversorgung, sind unter anderem: Kann jemand die Körperpflege ohne Hilfe vollständig bewältigen? Wer richtet die Medikamente oder legt den Verband an?“, zählt Röllmann einige Fragebeispiele auf. Durch den Fragenkatalog des MDK sollen die vorliegenden Einschränkungen erfasst und der Pflegegrad ermittelt werden. Je nach Pflegegrad gibt es einen finanziellen Zuschuss von der Pflegeversicherung.
Klare Regeln für die Einstufung
Muss man erst den Kopf unterm Arm tragen, bis man einen Pflegegrad bekommt? Da ist die Antwort der Pflegeberaterin ganz klar „nein“. Für die Einstufung, wann ein Mensch als pflegebedürftig gilt, gibt es klare Regeln. Nach dem Sozialgesetzbuch sind Personen pflegebedürftig, wenn sie gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.
Für den Termin rät Annegret Röllmann allgemein: „Je besser die Betroffenen informiert sind, umso einfacher ist die Begutachtung durch den MDK und ein lästiger Widerspruch kann vermieden werden.“ Weiterhin hilft es, die Pflegebedürftigen bei der Begutachtung durch eine Vertrauensperson zu unterstützen. Die Pflegeberaterinnen des Märkischen Kreises sind gerne behilflich und erläutern in einem Beratungstermin vorab die Kriterien, die für eine Einstufung geprüft werden. Sie informieren und unterstützen rund um die Pflege älterer Menschen und Entlastung von pflegenden Angehörigen. Dafür bieten sie Sprechstunden vor Ort und Hausbesuche an.
Der Schwerpunkt der Pflegeberatung liegt auf einer individuellen Beratung. Das heißt, es wird nach einer passenden und bedarfsgerechten Lösung geschaut. Dabei geht es um die Beschaffung von Hilfsmitteln oder wohnortnahe Versorgungs- und Betreuungsangebote genauso wie um Antragstellung und Leistungen der Pflegeversicherung. Die Pflegeberatung ist unabhängig, umfassend und kostenlos! Die Pflegeberatung ist telefonisch unter: 02352–966-7777 oder: pflegeberatung@maerkischer-kreis.de zu erreichen.
Die Pflegeberatung des Märkischen Kreises berät kostenlos und unabhängig. Sie bietet wohnortnahe Sprechstunden an und macht auch Hausbesuche. Foto: Ulla Erkens/Märkischer Kreis