Künftig reicht der Hinweis auf die entsprechende Allgemeinverfügung, um Personen mit einem labor-technischen Coronanachweis und deren enge Kontaktpersonen die Quarantäne zu bescheinigen.
Das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises gerät in der Coronapandemie zunehmend unter Zeitdruck. Um sich einen bürokratischen Schritt zu ersparen, hat die Kreisverwaltung die Allgemeinverfügung „Zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); Isolation von Kontaktpersonen der Kategorie und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen vom 30. Oktober 2020“ verfasst und in seinen Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht. Sie ersetzt die formale schriftliche Ordnungsverfügung, die bisher den Betroffenen per Post zugestellt werden musste. Ab sofort reicht der Hinweis auf die Allgemeinverfügung aus, um die Betroffenen sofort in Quarantäne zu versetzen – egal, ob telefonisch, per E‑Mail oder einfachem Brief.
Das Vorgehen der Gesundheitsbehörde sieht nun wie folgt aus: Ein Ermittler nimmt in der Regel telefonisch Kontakt zum Infizierten beziehungsweise zu einer engen Kontaktperson eines positiv Getesteten auf. Der Betroffene wird nach Symptomen befragt und umfassend über Verhaltensregeln während der Quarantäne aufgeklärt. Die Quarantäne wird sofort wirksam. Nach dem Gespräch erhält der Betroffene am einfachsten per E‑Mail oder notfalls per Post ein Schreiben, in dem Anfang und voraussichtliches Ende der Quarantäne notiert sind sowie der Hinweis auf die Allgemeinverfügung. Zusätzlich enthält das Schreiben allgemeine Informationen zur Quarantäne. Dieses Schreiben der Gesundheitsbehörde kann dem Arbeitgeber als Bescheinigung vorgelegt werden. Die Allgemeinverfügung ist hier veröffentlicht: https://www.maerkischer-kreis.de/der-kreis/amtliche-bekanntmachungen/index.php?ajaxsearch=1
Bei exponentiell steigenden Fallzahlen, gelingt es nicht immer, Personen mit einem positiven Coronatestergebnis und enge Kontaktpersonen umgehend zu informieren. Das Gesundheitsamt bittet daher um eigenverantwortliches Handeln bis es sich telefonisch meldet:
- Jeder, der Symptome hat und sich deshalb vom Arzt hat testen lassen, sollte sich in die Häuslichkeit zurückziehen und Abstand gegenüber anderen Menschen halten.
- Jeder, der positiv getestet wurde, hat sich umgehend in Quarantäne zu begeben.
- Infizierte Personen sind ab zwei Tagen vor Symptombeginn ansteckend.
- Hatten Infizierte ein direktes ungeschütztes Gespräch über 15 Minuten (face-to-face) mit einer anderen Person, ist sie Kontaktperson der Kategorie 1.
- Enge Kontaktpersonen der Kategorie 1 haben ein hohes Risiko, dass sie sich bei einer infizierten Person angesteckt haben.
- Alle aktuellen Haushaltsmitglieder einer infizierten Person sind Kontaktpersonen der Kategorie 1 und müssen sich umgehend in Quarantäne begeben.
- Die Inkubationszeit beträgt 14 Tage. In diesem Zeitraum kann die Erkrankung jederzeit ausbrechen. Erst mit Ausbruch der Erkrankung ist ein Test positiv. Wer also am 5. Tag negativ getestet wurde, kann am 7. Tag doch noch erkranken. Ein zwischenzeitlicher negativer Test auf COVID-19 beendet die Quarantäne deshalb nicht.
- Der beste Schutz vor einer Infektion ist
o Abstand halten
o Hygieneregeln beachten
o Alltagsmaske tragen