Aufgrund der akuten Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest und anstehenden Wiederbewaldungsmaßnahmen sind Bewegungsjagden auch in Zeiten von Corona erforderlich. Darauf weist die Untere Jagdbehörde des Märkischen Kreises hin. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium einige Empfehlungen zur Durchführung der herbstlichen Gesellschaftsjagden ausgearbeitet. Sie sind unter dem Stichwort „Jagdbezirke“ oder https://bit.ly/31LCxJL im Detail nachlesbar.
Eine Gesellschaftsjagd gilt grundsätzlich als Veranstaltung im Sinn der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Für die Einhaltung der aktuellen Coronaschutzbedingungen ist ein jeweils zu bestimmender Jagdleiter verantwortlich. Bei der Jagd gilt grundsätzlich das Abstandsgebot von 1, 5 Metern. Soweit in bestimmten Bereichen eine ständige Einhaltung des Mindestabstands nicht sichergestellt werden kann, ist von allen Teilnehmern eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Maskenpflicht). Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion (insbesondere Husten, Erkältungssymptomatik, Fieber) müssen der Jagd fernbleiben. Die Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand einhalten – Hygieneregeln beachten – Alltagsmaske tragen) sind obligatorisch. Der Jagdleiter hat die Kontaktnachverfolgbarkeit der Teilnehmer für vier Wochen sicherzustellen. Bei der Jagd selbst sind größere Ansammlungen in jedem Fall zu vermeiden.
Da zur effektiven und waidgerechten Durchführung einer Gesellschaftsjagd nicht in allen Situationen wie beispielsweise beim Bergen von Wild der Mindestabstand und die Maskenpflicht eingehalten werden kann, sollen sich für den gesamten Jagdtag feste Kontaktgruppen bilden. Im Märkischen Kreis mit einer 7‑Tages-Inzidenz über 50 ist die Personenzahl einer Kontaktgruppe derzeit auf maximal fünf Personen begrenzt. Die Gruppen haben über den ganzen Jagdtag hindurch Abstand zu allen anderen Gruppen innerhalb der Jagdgemeinschaft zu halten. Zum Beispiel das Aufbrechen/Bergen des Wildes ohne Mindestabstand kann dann nur durch Mitglieder einer Gruppe erfolgen. Um die Gruppen als solche für alle leicht erkennbar zu machen, bietet sich eine Kennzeichnung der Gruppenmitglieder (Jäger und Treiber) durch gleichfarbige Bänder, Karten oder Ähnliches an.
Zur Nachverfolgbarkeit bei möglichen Infektionsfällen müssen auch die Zusammensetzungen der Gruppen dokumentiert sein. Die Verpflegung der Jagdteilnehmer sollte möglichst aus dem Rucksack erfolgen. Eine Essensausgabe darf nur nach Gruppen getrennt erfolgen. Zudem sind für Bläserinnen und Bläser auch im Außenbereich Abstände von mindestens 3 Metern vorzusehen.