Ab 17. Oktober „Corona-Gefährdungsstufe 1“

Mit 35,1 Neu­in­fek­tio­nen pro 100000 Ein­woh­nern in sie­ben Tagen hat der Mär­ki­sche Kreis den ers­ten Schwel­len­wert über­schrit­ten. Das Land hat für die­sen Fall neue Rege­lun­gen getrof­fen, die ab Sams­tag, 17. Okto­ber ver­bind­lich sind.
Die Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len sieht ab 17. Okto­ber gemäß der von Bund und Län­dern getrof­fe­nen Beschlüs­se ver­stärk­te Schutz­maß­nah­men vor, wenn die 7‑Ta­ges-Inzi­denz der Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner in einem Kreis oder einer kreis­frei­en Stadt den Wert von 35 über­steigt. Sofern das Infek­ti­ons­ge­sche­hen nicht auf bestimm­te Ein­rich­tun­gen ein­zu­gren­zen ist, gilt in die­ser neu­en „Gefähr­dungs­stu­fe 1“:
Ver­an­stal­tun­gen und Ver­samm­lun­gen sowie Kon­gres­se mit mehr als 1.000 Per­so­nen sind unzu­läs­sig.
An Fes­ten aus her­aus­ra­gen­dem Anlass außer­halb einer Woh­nung dür­fen höchs­tens 25 Per­so­nen teil­neh­men (gilt ab Mon­tag, 19. Okto­ber).
Die Mas­ken­pflicht gilt auch am Sitz- oder Steh­platz bei Kon­zer­ten, Auf­füh­run­gen, sons­ti­gen Ver­an­stal­tun­gen und Ver­samm­lun­gen in geschlos­se­nen Räu­men sowie für Zuschau­er bei Sport­ver­an­stal­tun­gen.
Die Mas­ken­pflicht gilt auch in regel­mä­ßig stark fre­quen­tier­ten Außen­be­rei­chen wie Fuß­gän­ger­zo­nen, in denen der Min­dest­ab­stand kaum ein­zu­hal­ten ist. Wo genau das vor Ort ist, legen die Kom­mu­nen aus­drück­lich fest.
Die Kom­mu­nen kön­nen in Abstim­mung mit dem Lan­des­zen­trum Gesund­heit, dem Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um und der Bezirks­re­gie­rung wei­te­re Schutz­maß­nah­men wie eine Sperr­stun­de für gas­tro­no­mi­sche Ein­rich­tun­gen anord­nen.
Die Gefähr­dungs­stu­fen kön­nen erst auf­ge­ho­ben wer­den, nach­dem die jewei­li­gen Grenz­wer­te der 7‑Ta­ges-Inzi­denz an sie­ben auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen unter­schrit­ten wur­den.
 
Bei allen Rege­lun­gen der Coro­naschutz­ver­ord­nung gilt für den pri­va­ten Raum – also das eige­ne Haus samt Gar­ten oder die eige­ne Woh­nung –  in Nord­rhein-West­fa­len wei­ter­hin der hohe Grund­rechts­schutz der Pri­vat­sphä­re. Die Lan­des­re­gie­rung emp­fiehlt aber drin­gend die Beach­tung der Rege­lun­gen auch im pri­va­ten Raum – dies schließt aus­drück­lich die Emp­feh­lung ein, Kon­tak­te und pri­va­te Fei­ern zu redu­zie­ren und mög­lichst infek­ti­ons­si­cher zu gestal­ten.
Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/mit-klaren-regelungen-bei-steigenden-infektionszahlen-verstaerkt-nordrhein

Neue Lan­des­re­geln für Coro­na Hot­spots sind ab 17. Okto­ber ver­bind­lich. Foto: Labor Wahl/Märkischer Kreis