Der Musikverein „AMICITIA 1796“ Garbeck e.V. ist sehr glücklich, dass er sein Wunschkonzert, welches ursprünglich für Samstag, 28. März, geplant war, nun doch veranstalten kann. Das traditionelle Wunschkonzert wird nun am Samstag, 3. Oktober, um 15 Uhr auf dem Gelände der Firma Balver Zinn, Josef Jost, in Garbeck stattfinden.
„Wir sind sehr dankbar, dass Josef Jost, Geschäftsführer der Firma Balver Zinn Josef Jost, es uns ermöglicht, unser Wunschkonzert auf seinem Firmengelände durchzuführen“, so Vorsitzender Michael Volmer. Der für das Wunschkonzert vorgesehene Bereich liegt zwischen zwei Fabrikhallen, ist überdacht und an den Seiten offen. „Kurzum: Ein optimaler Platz, um unter den geltenden Hygiene- und Infektionsschutzauflagen des Landes NRW, ein Konzert mit maximal 280 Zuhörern zu veranstalten. Sozusagen ein überdachtes Open Air Konzert“, freuen sich die Musiker auf das Konzert. An gleicher Stelle fand auch schon mal der Abschlussgottesdienste der Sternwallfahrt statt.
Wie üblich werden das Vororchester unter der Leitung von Tim Volkmer, das Jugendorchester unter der Leitung von Michael Hammecke und das Große Orchester unter der Leitung von Tobias Schütte ihr Können unter Beweis stellen und die Wünsche der Musikliebhaber der AMICITIA erfüllen.
Ab Dienstag, 15. September, besuchen die Musikerinnen und Musiker, unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen, wieder die Bürger*innen der Gemeinde Garbeck und nehmen die musikalischen Wünsche gegen eine Spende entgegen. Diese Spenden sind ein wichtiger Grundpfeiler der Jugendarbeit der „Amicitia“. Die im Frühjahr bereits verkauften Eintrittskarten zum Wunschkonzert 2020 behalten natürlich ihre Gültigkeit.
Der Musikverein „AMICITIA 1796“ Garbeck sorgt sich sehr um die Sicherheit seiner Besucher und der Musikerinnen und Musiker und erstellt in Abstimmung mit den Behörden für dieses Konzert ein eigenes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept, welches vorsieht, für die Zuhörer Sitzgruppen mit max. 10 Personen bereitzustellen, die in ausreichendem Abstand zueinander aufgestellt werden. Dort werden Anwesenheitslisten für die Besucher*innen bereitliegen. Zudem besteht eine Maskenpflicht, wenn der zugewiesene Platz noch nicht eingenommen wurde oder dieser verlassen wird.