Bis 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgegebenen Führerscheine getauscht werden. Im Märkischen Kreis betrifft das etwa 200.000 Führerscheine. Der Gesetzgeber hat dazu einen Stufenplan erarbeitet. In der ersten Stufe wurden bis Anfang 2022 etwa 14.000 graue und rosa Führerscheine getauscht. Aktuell läuft die zweite Stufe.
In der ersten Stufe des Führerscheinpflichtumtausches wurden im Märkischen Kreis etwa 14.000 graue oder rosa Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 in einen fälschungssicheren EU-Kartenführerschein getauscht. Für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 ist längst die nächste Stufe angelaufen. Auch sie sollen die grauen, rosa oder DDR-Führerscheine tauschen, die bis zum 19. Januar 2023 noch gelten.
Der Märkische Kreis bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge bis 1964, ihren alten Führerschein möglichst rechtzeitig umzutauschen. Nach dem 19. Januar 2023 sind die alten Führerscheindokumente nicht mehr gültig. Wichtig: Im Kontrollfall liegt dann eine Ordnungswidrigkeit vor. Die Fahrerlaubnisklassen haben aber weiter Bestand. Sprich: Es darf somit auch weiterhin gefahren werden.
Hinweis
Die Führerscheine können in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn oder Lüdenscheid umgetauscht werden. Dabei sind folgende Unterlagen mitzubringen: bisheriger Führerschein, gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles, höchstens 12 Monate altes, biometrisches Lichtbild. Die Gebühr beträgt 30,40 Euro. Der neue Kartenführerschein wird dann direkt von der Bundesdruckerei zugeschickt.
Ist der bisherige Führerschein nicht im Märkischen Kreis oder seinen Rechtsvorgängern ausgegeben worden, muss von der ausstellenden Behörde zuvor eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ angefordert werden – nur im dortigen Verzeichnis sind die Führerscheindaten gespeichert. Für den Besuch im Bürgerbüro muss vorab ein Termin vereinbart werden. Termine können online unter https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/ gebucht werden.