Der Rat der Stadt Balve musste sich am Mittwoch in seiner Sitzung mit dem Antrag der Balver Werbegemeinschaft (BalWer) beschäftigen, der den langen Titel „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Balve am 4. 12. 2022“ hatte. Kurz gesagt ging es um den verkaufsoffenen Sonntag während des Weihnachtsmarktes. Allein die Sachdarstellung aus dem Rathaus ist neun Seiten lang, es folgen dann noch einmal so viele Stellungnahmen der verschiedensten Institutionen.
Interessant dabei die Stellungnahme von ver.di Südwestfalen, die zwar alle Maßgaben erfüllt sehen, aber dennoch eine Sonntagsöffnung ablehnen. Als Grund wird angegeben, dass an sechs Tagen in der Woche die Ladenöffnungen von 0 bis 24 Uhr möglich sind. Käme der Sonntag noch hinzu, werde quasi 2 Wochen „durchgearbeitet“. Daher bedarf es, nach Ansicht von ver.di des arbeitsfreien Sonntages.
Die Ratsherren schlossen sich dieser Argumentation allerdings nicht an und genehmigten den verkaufsoffenen Sonntag am 4. Dezember in der Balver Innenstadt.