Die seit dem 1. Juli bestehende Möglichkeit, kleinere Elektroaltgeräte in Supermärkten, Discountern oder Drogerien abzugeben, funktioniert im Märkischen Kreis insgesamt gut. Das ist das Ergebnis eines nicht repräsentativen „Marktchecks“, den Auszubildende der Kreisverwaltung durchgeführt haben.
Die seit dem 1. Juli bestehende Möglichkeit, kleinere Elektroaltgeräte in Supermärkten, Discountern oder Drogerien abzugeben, funktioniert im Märkischen Kreis insgesamt gut. Es gibt aber auch noch Verbesserungspotenzial. Das hat ein nicht repräsentativer „Marktcheck“ ergeben, der von der Kreisverwaltung in Kooperation mit der Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW durchgeführt wurde.
Vier Auszubildende der Kreisverwaltung machten sich auf den Weg zum heimischen Handel. Ziel war es herauszufinden, ob eine Abgabe von E‑Schrott möglich ist, ohne an Ort und Stelle ein neues Gerät zu kaufen. Der „Check“ führte Joelina Keil, Johanna Laaks, Jannik Ullrich und Jean Pascal Vassiliou quer durch das Kreisgebiet, wo 16 Geschäfte aufgesucht wurden. Am Ende des Tages vermeldeten die vier Kreis-Azubis 15 erfolgreiche Rückgaben. Nur ein Supermarkt verweigerte die Annahme eines ausgedienten Handys und eines alten Kopfhörers.
„Wir wollten wissen, wie Geschäfte im Kreisgebiet auf die neuen gesetzlichen Anforderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes eingestellt sind“, sagt Guido Bartsch vom Fachdienst Umwelt. Michael Lücker von der Umweltberatung der Verbraucherzentrale ergänzt: „Je verbraucherfreundlicher die Rücknahme ist, desto mehr Kundinnen und Kunden nutzen das neue Angebot. Jetzt kann auch der Lebensmitteleinkauf genutzt werden, um E‑Schrott abzugeben.“
Ausweitung der Rücknahmepflicht
Von der Ausweitung der Rücknahmepflicht auf den Lebensmittelhandel sowie weitere Vertreiber erhofft sich die Bundesregierung eine spürbare Steigerung der Sammelmengen an Elektro- und Elektronikaltgeräten. Alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern müssen jetzt kostenlos Kleingeräte zurücknehmen, auch wenn sie diese nur gelegentlich verkaufen. Für größere Geräte ab einer Kantenlänge von 25 Zentimetern greift die Rücknahmepflicht erst beim Kauf eines vergleichbaren Neugerätes. Zuvor galt diese Rücknahmepflicht nur im Fachhandel.
Nicht überall Sammelbehältnisse
„So einfach wie erwartet war die Rückgabe dann aber doch nicht. Zunächst einmal fanden wir in vielen Geschäften keine Sammelbehältnisse. Nicht in der Nähe des Kassenbereiches und auch nicht beim Ausgang. Zweimal wurden wir sogar aufgefordert, den E‑Schrott einfach in die Batteriesammelbox zu werfen“, berichtet Joelina Keil. Die persönliche Abgabe bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwies sich auch nicht immer als zielführend.
Mit gutem Beispiel voran geht ein großer Discounter. „Hier gab es gut sicht- und lesbare Hinweisschilder. So konnten wir sofort erkennen, wo wir die Altgeräte abgeben können. Das fanden wir vorbildlich“, meinten Johanna Laaks und Jean Pascal Vassiliou. Den Auszubildenden hat der „Marktcheck“, der im Rahmen der „Sommerakademie“ der Kreisverwaltung im zweiten Ausbildungsjahr stattfand, viel gebracht. Einhelliger Tenor: „Wenn man sich mit der Praxis auseinandersetzt, ist die Theorie einfacher zu verstehen.“
Ordnungsgemäße Annahme
Guido Bartsch vom Fachdienst Umwelt des Märkischen Kreises fasst die Ergebnisse zusammen: „Obwohl der Marktcheck nicht repräsentativ ist, deutet vieles darauf hin, dass der Einzelhandel die Altgeräte ordnungsgemäß annimmt. Zukünftig erhoffen wir uns aber, dass die Kommunikation der Rücknahmepflichten verbraucherfreundlicher wird. Hierzu gehören gut sicht- und lesbare Hinweisschilder im Eingangs- und Ausgangsbereich sowie direkt an den jeweiligen Verkaufsstellen für Elektrogeräte. Zudem ist ein Blick des Personals auf die Sammelbehälter hilfreich, um Fehlwürfe oder eine Beraubung von Elektrogeräten zu verhindern. So können Handel und Kundschaft einen wichtigen Beitrag leisten, dass mehr elektrische und elektronische Altgeräte erfasst und recycelt werden. Dadurch werden natürliche Ressourcen geschont und das Klima geschützt.“
Michael Lücker (Verbraucherzentrale), die Auszubildenden Joelina Keil, Johanna Laaks, Jean Pascal Vassiliou und Jannik Ullrich sowie Guido Bartsch vom Fachdienst Umwelt (v. l.). Foto: Julia Brockhaus / Verbraucherzentrale NRW