Ohne Beleuchtung – das fiel den Polizisten auf

Weil ihr am Frei­tag um 21.10 Uhr auf der Bahn­hof­stra­ße ein Klein­kraft­rad ohne Beleuch­tung ent­ge­gen kam, dreh­te eine Strei­fen­wa­gen-Besat­zung und stopp­te den Fah­rer. Das Fahr­zeug war in der Dun­kel­heit kaum zu erken­nen. Wie sich her­aus­stell­te, stand der Fah­rer unter Alko­hol­ein­fluss. Offen­bar fuhr das Moped deut­lich schnel­ler als die zuläs­si­gen 25 km/h. Dafür hat­te der 51-jäh­ri­ge Hemera­ner aller­dings kei­ne Fahr­erlaub­nis. Eine Über­prü­fung des Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chens ergab, dass die­ses nicht für das genutz­te Klein­kraft­rad zuge­las­sen war. Es wur­de offen­bar gestoh­len. Der 51-Jäh­ri­ge wur­de zur Blut­pro­be mit­ge­nom­men auf die Wache und bekam fol­gen­de Anzei­gen: Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis, Stra­ßen­ver­kehrs­ge­fähr­dung mit Fahr­un­si­cher­heit infol­ge Alko­hol­ge­nuss, Ver­stoß gegen das Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz, Ver­stoß gegen die Stra­ßen­ver­kehrs-Zulas­sungs­ord­nung und Dieb­stahl. Die Poli­zei stell­te das genutz­te Klein­kraft­rad zur Über­prü­fung sicher.


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