Bevor der Schul- und Sportausschuss unter Vorsitz von Peter Maywald im Hönne-Berufskolleg in die Tagesordnung eintauchte, nahmen die Mitglieder die frisch renovierte Sporthalle in Augenschein. Bei der Flutkatastrophe im vergangenen Jahr waren im Hönne-Berufskolleg in Menden und besonders in der Sporthalle bauliche Schäden in Höhe von mindestens 860.000 Euro entstanden. Ingo Adam, stellvertretender Schulleiter, und der Vorsitzende des Ausschusses, Peter Maywald, waren voll des Lobes und des Respekts vor der Leistung des Gebäudemanagements, das trotz Lieferengpässen und Handwerkermangels die Arbeiten effizient vorangetrieben hatten.
Neue Schuleinzugsgebiete
Mit großer Mehrheit (bei einer Gegenstimme) votierte der Ausschuss für die Neufassung der Satzung über die Bildung von Schuleinzugsbereichen für die Förderschulen in Trägerschaft des Märkischen Kreises. Die Neufassung war nötig, weil die Förderschule in Meinerzhagen, die bisher als Teilstandort der Mosaikschule geführt wurde, ab 1. August eigenständig wird. Sie trägt dann den Namen „Phönixschule“, Förderschule des Märkischen Kreises, mit den Förderschwerpunkten Emotionale und Soziale Entwicklung, Lernen und Sprache (Primar-und Sekundarstufe). Schuleinzugsgebiete sind die Stadtgebiete Halver, Kierspe, Meinerzhagen, Plettenberg und das Gemeindegebiet Herscheid. In der Mosaikschule in Lüdenscheid werden Schülerinnen und Schüler aus den Stadtgebieten Altena, Lüdenscheid, Neuenrade und Werdohl sowie den Gemeindegebieten Nachrodt-Wiblingwerde und Schalksmühle beschult.
In Iserlohn unterrichtet die Brabeckschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Primar- und Sekundarstufe I, an zwei Standorten. In Abstimmung mit der Schule wurden die Einzugsbereiche nach Postleitzahlen zugeordnet.
Standort Mendener Straße 7: die Stadtgebiete Balve und Hemer sowie folgende Teile der Stadtgebiete Iserlohn und Menden: die Postleitzahlengebiete 58636, 58706, 58710 sowie das Postleitzahlengebiet 58708 östlich der Hönne und das Postleitzahlengebiet 58644 östlich der L648.
Standort Im Nordfeld 8: Teile der Stadtgebiete Iserlohn und Menden mit den Postleitzahlen 58638, 58640, 58642 sowie das Postleitzahlengebiet 58708 westlich der Hönne und das Postleitzahlengebiet 58644 westlich der L648.
Auf Nachfrage erklärte Fachdienstleiter Michael Wärtsch, dass auf der Grundlage der geltenden rechtlichen Bestimmungen ein Schülerspezialverkehr eingerichtet wurde und von vielen der Schülerinnen und Schüler auch genutzt werde.
„Digitalpakt Schule“
Mit dem Förderprogramm „Digitalpakt Schule“ wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Der Märkische Kreis profitiert mit einer Fördersumme in Höhe von etwa 4,2 Millionen Euro. Inzwischen liegen zu allen geplanten Maßnahmen die Förderbescheide vor. Mit der Umsetzung liegt der Märkische Kreis gut im Zeitplan: Die Arbeiten an der Regenbogenschule in Hemer sind bereits umgesetzt. Im Sommer sollen die Digitalisierungsmaßnahmen im Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg in Halver (Fördersummer 430.151 Euro), im Berufskolleg für Technik, im Gertrud-Bäumer-Berufskolleg in Lüdenscheid (1,13 Millionen Euro) sowie in Plettenberg abgeschlossen werden. Hier sind unter anderem neue Netzwerke und die Anschaffung von Beamern vorgesehen.
Die Digitalisierungsmaßnahmen im Hönne-Berufskolleg und im Berufskolleg Iserlohn, Standort Letmathe, beginnen voraussichtlich im Sommer2022. Für 2023 sind weitere Maßnahmen in der Mosaikschule und der Schule an der Höh in Lüdenscheid, an der Carl-Sonnenschein-Schule in Iserlohn sowie an der Wilhelm-Busch-Schule in Hemer (Netzwerk, WLAN, Beamer, etc.) geplant.
Noch aus stehen die Ausschreibungen für die VR Brillen sowie die Umsetzung des Projekts „Industrie 4.0“ im Hönne-Berufskolleg sowie im Berufskolleg für Technik. Für das Hönne-Berufskolleg sowie das Berufskolleg für Technik sollen Werkzeuge angeschafft werden (zum Beispiel CNC-Maschine, Härtemessprüfgerät, Sensorik, CAD-Hochregallager), die eine Produktionsstraße simulieren. Fördersumme: 1,38 Millionen Euro.
Anspruch auf Ganztagsbetreuung
Das Ganztagsförderungsgesetz vom 10. September 2021 sieht einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich vor, informierte Michael Wärtsch, Fachdienstleiter Schulverwaltung, die Politik. Der Anspruch tritt für Erstklässler ab dem Schuljahr 2026⁄27 in Kraft und gilt dann schrittweise ab 2029 für alle Grundschulkinder. Der Betreuungsumfang umfasst acht Stunden an fünf Werktagen inklusive Unterricht plus fünf Wochen in den Ferien. In den Förderschulen in Trägerschaft des Märkischen Kreises gibt es bisher elf OGS-Gruppen; nach einer Bedarfsabfrage wären zukünftig aber 18 bis 19 Gruppen erforderlich, um den gesetzlichen Betreuungsanspruch zu erfüllen. Die Schulverwaltung rechnet hierdurch mit etwa 300.000 Euro Mehrkosten im Jahr und einem deutlich höheren Bedarf an Lehrpersonal und qualifizierten Betreuungskräften. Michael Wärtsch machte darauf aufmerksam, dass sich der Rechtsanspruch auf OGS an die Jugendhilfeträger und nicht an die Schulträger richtet. Er kann auch durch Hortplätze erfüllt werden. Von den Schülerinnen und Schülern, die die Primarstufe der Förderschulen besuchen, kommen ca. 20 Prozent aus dem Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Märkischer Kreis und 80 Prozent aus den sieben Kommunen mit eigenem Jugendamt. Die Verfahren zur Abstimmung, Ausgestaltung und Umsetzung des Betreuungsanspruchs zwischen Jugendämtern und Schulträger sind noch vollkommen offen.
Keine Wartelisten für Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine
Schulpflichtige Geflüchtete aus der Ukraine müssen nicht lange auf die Zuweisung einer Schule warten. Jens Brockhaus, Leiter des Schulamts für den Märkischen Kreis, und Michael Czech, Fachdienstleiter Bildung und Integration, zogen eine positive Bilanz. Insgesamt werden 543 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine an Schulen im Märkischen Kreis beschult, davon 171 an Grundschulen. Jens Brockhaus hob hervor, wie schnell und flexibel sich die Schulen und das Lehrpersonal auf die neue Situation eingestellt haben. Auch hätten sich viele Personen mit Sprachkenntnissen in Ukrainisch gemeldet, um die Kinder im Unterricht zu begleiten. Es wurde auch Lehrpersonal aus der Ukraine eingestellt. Die Vorgabe, Kinder in der Einzelintegration zu beschulen, konnte weitgehend umgesetzt werden. Nur an Berufskollegs und einigen weiterführenden Schulen gäbe es Willkommensklassen.
Die Schulberatung der Geflüchteten ist Aufgabe des Kommunalen Integrationszentrums. Michael Czech konstatiert ein gutes Bildungsniveau der ukrainischen Kinder und Jugendlichen sowie gute Englischkenntnisse. Die Erziehungsberechtigten seien sehr daran interessiert, ihr Kinder schnellstmöglich in den Schulen unterzubringen. Oft käme es dabei zu Diskussionen um die richtige Schulform. Herr Czech strich heraus, dass es für die Geflüchteten zunächst darum ginge, Deutsch zu lernen. Nach ein paar Monaten der Eingewöhnung können dann individuell fundierte Entscheidungen zur richtigen Schulform getroffen werden. Teilweise seien auch einige Jugendliche vom Unterricht freigestellt, die gerade ihre ukrainischen Abschlussprüfungen online vorbereiten und bestreiten.
Die Sporthalle im Hönneberufskolleg des Märkischen Kreises ist nach der Sanierung wieder einwandfrei nutzbar. Foto: Ulla Erkens/Märkischer Kreis