Der Rat der Stadt Balve hat in seiner Sitzung am 23. März die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Hönnewiesen“ beschlossen. Die Entwurfsplanung sowie die dazugehörigen Unterlagen liegen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 7. April bis einschließlich 11. Mai im Rathaus der Stadt Balve, Widukindplatz 1, Zimmer 44, Fachbereich 4, 58802 Balve, während der Dienststunden öffentlich aus.
Die Unterlagen stehen zudem über den gesamten Zeitraum im Internet unter folgender Adresse zur Verfügung: https://www.balve.de/rathaus-und-politik/verwaltung/bekanntmachungen. Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, per E‑Mail an k.griese@balve.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sind an den Bürgermeister der Stadt Balve, Postfach 13 63, 58797 Balve, zu richten.
Zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 sind Einschränkungen des Publikumsverkehrs im Rathaus der Stadt Balve eingeführt worden, sodass die persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E‑Mail unter k.griese@balve.de oder telefonisch unter der Rufnummer 02375/926–144 im Rathaus der Stadt Balve erfolgen kann.