Mit dem bevorstehenden Osterfest ist auch wieder die Zeit der Osterfeuer. Das Umweltamt der Stadt Balve weist darauf hin, dass Osterfeuer genehmigungs- und gebührenpflichtig sind. Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn es sich um ein sogenanntes Brauchtumsfeuer handelt. Dies ist der Fall, wenn die Feuer von Vereinen oder Organisationen traditionell veranstaltet werden, für jedermann zugänglich sind und so nachweislich der Brauchtumspflege dienen.
Die Osterfeueranträge können schriftlich unter Angabe des genauen Verbrennungsortes, Zeitpunktes und Nennung einer für das Feuer verantwortlichen Person bis zum 2. April an das Umweltamt der Stadt Balve, Widukindplatz 1, 58802 Balve, gestellt werden. Die Formulare können im Internet unter www.balve.de– Rathaus und Politik/Rathaus-Service/ Formulare abgerufen werden.
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie aus Umweltschutzgründen sind beim Abbrennen der Brauchtumsfeuer einige wichtige Regeln zu beachten. So ist zu Gebäuden und Anpflanzungen ein so großer Abstand einzuhalten, dass diese nicht gefährdet werden. Das Brennmaterial darf zum Schutz von Kleintieren frühestens vier Wochen vor der Veranstaltung zusammengetragen werden. Das Brennmaterial ist allerdings ein bis zwei Tage vor der Veranstaltung umzuschichten.
Das Feuer muss durchgehend von einer volljährigen Person beaufsichtigt werden, die den Platz erst verlassen darf, wenn Feuer und Glut vollständig erloschen sind. Gegebenenfalls noch vorhandene Glut ist so zu überdecken, dass auch bei aufkommendem Wind ein Funkenflug ausgeschlossen werden kann. Es ist sicherzustellen, dass sich die Zuschauer in einem genügenden Sicherheitsabstand von der Feuerstelle aufhalten. Auch darf der Verkehr auf angrenzenden öffentlichen Straßen nicht durch Raucheinwirkung gestört werden. In ein Osterfeuer gehört nur unbehandeltes Holz wie Baum- oder Strauchschnitt.