Von der Gründung bis zur Beendigung richtet sich das Leben eines Vereins nach seiner Satzung. Der Inhalt der Satzung ist maßgebend für die Ausrichtung des Vereins aber auch für Fragen der Gemeinnützigkeit. Bei der Gründung, aber auch bei späteren Änderungen, sind hier die gesetzlichen Vorgaben des Zivil- und Steuerrechts zu beachten. Bei Missachtung dieser Vorgaben kann es z.B. zu einem Wegfall der Gemeinnützigkeit kommen mit weitreichenden finanziellen Folgen für den Verein und die handelnden Personen. Dieser VHS-Kurs ist in Zusammenarbeit mit den Abteilungen der Förderung von Ehrenamt und Engagement der Städte Menden, Hemer und Balve. Er findet per Zoom am Dienstag, 22. März, 19 bis 20.30 Uhr statt.
Anmeldungen unter der Kursnummer 221‑1090 im Netz oder per Telefon unter 02373/94713–0.