Digitale Benachrichtigung im positiven Coronafall

Der Mär­ki­sche Kreis setzt bei der Kon­takt­nach­ver­fol­gung ab Frei­tag, 21. Janu­ar, auf digi­ta­le Mit­tel und noch mehr Eigen­ver­ant­wor­tung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Wich­tig: sämt­li­che digi­ta­len Nach­rich­ten erfol­gen vom Absen­der MK-Coro­na.

Aus­gangs­la­ge:
Im Mär­ki­schen Kreis stei­gen die Coro­na-Infek­ti­ons­zah­len rasant an. Wur­den zu Beginn der Woche noch 486 Neu­in­fek­tio­nen regis­triert, ist die Zahl am Diens­tag auf 881 und am Mitt­woch auf 817 inner­halb von 24 Stun­den gewach­sen. Das Kreis­ge­sund­heits­amt führt den star­ken Anstieg auf die Omi­kron-Vari­an­te zurück, die laut Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on WHO anste­cken­der als bis­he­ri­ge Muta­tio­nen ist. Omi­kron brei­tet sich gegen­über der Del­ta-Vari­an­te offen­bar drei- bis vier­mal schnel­ler aus. Des­halb geht das Gesund­heits­amt davon aus, dass die Omi­kron-Vari­an­te wie in der gesam­ten Bun­des­re­pu­blik auch im Kreis­ge­biet vor­herr­schend ist.

Neu­er Modus
Ange­sichts der rasant stei­gen­den Zahl von Coro­na-Infi­zier­ten ändert das Gesund­heits­amt des Mär­ki­schen Krei­ses den Modus der Kon­takt­nach­ver­fol­gung: Men­schen mit einem posi­ti­ven Befund wer­den per SMS gebe­ten, per­so­nen­be­zo­ge­ne Infor­ma­tio­nen und aus­schließ­lich haus­halts­an­ge­hö­ri­ge Kon­takt­per­so­nen per Online-For­mu­lar an das Gesund­heits­amt zu mel­den. Das ist erfor­der­lich, um die Erfas­sung von Fall­da­ten und Mel­de­zy­klen wei­ter­hin sicher­zu­stel­len.
Sie sind dar­über hin­aus auf­ge­for­dert, eigen­ver­ant­wort­lich haus­halts­frem­de enge Kon­tak­te über ihre Infek­ti­on zu infor­mie­ren und ent­spre­chend zum Eigen- und Fremd­schutz zu sen­si­bi­li­sie­ren. Kon­takt­per­so­nen außer­halb des Haus­hal­tes ste­hen nicht auto­ma­tisch unter Qua­ran­tä­ne.

Was pas­siert bei einem posi­ti­ven PCR-Befund?
Posi­ti­ve PCR-Befun­de wer­den dem Gesund­heits­amt wei­ter­hin auto­ma­ti­siert von den Labo­ren gemel­det. Neu­in­fi­zier­te erhal­ten vom Gesund­heits­amt eine SMS an die beim Tes­ten hin­ter­leg­te Mobil­num­mer, eine E‑Mail oder einen Brief. Inhalt: Die Infor­ma­ti­on zum Posi­tiv­be­fund, ein Hin­weis auf die zu beach­ten­de häus­li­che Qua­ran­tä­ne für die gesam­te Haus­halts­ge­mein­schaft sowie ein Link zur Web­site des Mär­ki­schen Krei­ses mit allen nöti­gen Infor­ma­tio­nen zu Qua­ran­tä­ne und Frei­test­mög­lich­kei­ten ( https://www.maerkischer-kreis.de/corona/quarantaene/ ). Neben einem wei­te­ren Link zu einem Online-Fra­ge­bo­gen, in dem unter ande­rem Impf­sta­tus, Sym­pto­me und Adres­se abge­fragt wer­den, kön­nen Infi­zier­te über einen wei­te­ren Link Anga­ben zu den haus­halts­an­ge­hö­ri­gen Kon­takt­per­so­nen machen.
Das Land NRW setzt mit der neu­en Test- und Qua­ran­tän­ever­ord­nung eben­so wie der Mär­ki­sche Kreis auf noch mehr Eigen­ver­ant­wor­tung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Men­schen mit einem posi­ti­ven PCR-Test wer­den dem­nach fort­an gebe­ten, die Online-For­mu­la­re nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen aus­zu­fül­len und sie ans Gesund­heits­amt des Mär­ki­schen Krei­ses zurück­zu­sen­den. Men­schen, die in vul­ner­ablen Berei­chen arbei­ten (Pfle­ge, medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung) sind ange­hal­ten, sich bezüg­lich ihrer eige­nen Infek­ti­on oder einer Infek­ti­on im eige­nen Haus­halt eng mit ihrem Arbeit­ge­ber abzu­stim­men.

Was pas­siert nach der Erfas­sung der Daten?
Nach der Erfas­sung der Fall­da­ten und Prü­fung im Gesund­heits­amt erge­hen die Bestä­ti­gungs­schrei­ben für die jewei­li­ge Qua­ran­tä­ne-Anord­nung inklu­si­ve Gene­se­nen-Nach­weis. Alle Infor­ma­tio­nen zur Qua­ran­tä­ne, wel­che Aus­nah­men von der Qua­ran­tä­ne­re­gel gel­ten bzw. wann man sich frei­tes­ten kann, erfah­ren Infi­zier­te dem­nach im Regel­fall auf digi­ta­lem Wege. Sie sind zudem für alle Inter­es­sier­ten auf der Inter­net­sei­te des Mär­ki­schen Krei­ses auf­ge­lis­tet: https://www.maerkischer-kreis.de/corona/quarantaene/

 Ziel?

Von der digi­ta­len Straf­fung des Ver­fah­rens erwar­tet das Gesund­heits­amt ein effi­zi­en­te­res Manage­ment bei der Kon­takt­nach­ver­fol­gung. Die tele­fo­ni­sche Nach­ver­fol­gung erfolgt wei­ter­hin aus­schließ­lich nur noch in sen­si­blen Berei­chen: Kran­ken­häu­ser, Pfle­ge­hei­me, Ein­glie­de­rungs­hil­fen, Schu­len und Kitas.

 Kei­ne tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen: Was nun?

Wer die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen nicht hat, wird per Brief benach­rich­tigt und bekommt über den Post­weg sei­ne Qua­ran­tä­ne-Anord­nung und die Genesenen-Bescheinigung.

 Wei­te­re Infor­ma­tio­nen?

Vie­le wei­te­re, in Kür­ze auch mehr­spra­chi­ge Infor­ma­tio­nen zum The­ma Coro­na, Qua­ran­tä­ne und Kon­takt­nach­ver­fol­gung gibt es auch auf der Home­page des Krei­ses: www.maerkischer-kreis.de