Das Land NRW weist dem Impfzentrum des Märkischen Kreises zusätzliche Impfdosen der Firma BionNTech zu. Diese zusätzliche Lieferung soll sehr schnell an Personen mit Vorerkrankungen verimpft werden. Dazu ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Das Land NRW hat dem Impfzentrum des Märkischen Kreises knapp 800 zusätzliche Impfdosen von BioNTech zugewiesen – ergänzend zu dem bisher übermittelten Kontingent. Das Team im Impfzentrum Lüdenscheid will den Impfstoff gezielt an Personen mit chronischen Vorerkrankungen vermitteln. Nach der Priorisierungsvorgabe der Impfverordnung können Menschen mit folgenden Erkrankungen einen Termin in der Historischen Schützenhalle in Lüdenscheid buchen:
• Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
• Personen nach Organtransplantation
• Personen mit einer Demenz, einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
• Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
• Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
• Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen
• Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
• Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
• Personen mit chronischer Nierenerkrankung
• Personen mit Adipositas (Body-Mass-Index über 40).
Wichtig: Ein ärztliches Attest ist erforderlich. Das Attest bescheinigt betroffenen Personen, dass sie nach § 3.1 Abs. 2 der Impfverordnung zu der oben genannten Personengruppe gehören, die mit hoher Priorität gegen COVID-19 geimpft werden sollen. Wer ein solches Attest besitzt, kann unter dem Link https://t1p.de/y2z6 einen Termin im Impfzentrum Lüdenscheid buchen. Je nach Verfügbarkeit werden die Termin täglich neu ergänzt und freigegeben. Aktuell können die Termine nur für Lüdenscheid vereinbart werden.
Der Märkische Kreis betont, dass Menschen ohne Termin am Impfzentrum Lüdenscheid abgewiesen werden müssen. Auch Personen, die nicht zu der Gruppe der chronisch Erkrankten zählen (zum Beispiel Altersklasse 70plus, pflegende Angehörige, Kontaktpersonen von Schwangeren), können aktuell noch nicht geimpft werden. Das Land NRW wird mitteilen, wann diese Personengruppen mit einer Impfung rechnen können.
Das Land NRW hat dem Impfzentrum des Märkischen Kreises knapp 800 zusätzliche Impfdosen von BioNTech zugewiesen – ergänzend zu dem bisher übermittelten Kontingent. Foto: Alexander Bange / Märkischer Kreis