Am vergangenen Dienstag konnte das Team des Testzentrums am Krumpaul Iris Wassmuth gratulieren. Sie hat sich als glückliche 40.000 Probandin zum Bürgertest angemeldet und konnte sich über eine kleine Aufmerksamkeit freuen.
„Wir möchten an dieser Stelle auch nochmals auf unsere POC-NAT-Tests hinweisen. Diese Tests sind nach der Testverordnung im behördlichen Umgang grundsätzlich einem PCR-Test gleichgestellt. Einen solchen Test sollten Personen durchführen, die das positive Testergebnis aus einem Antigen-Schnelltest absichern möchten“, so Bernd Krämer, Leiter des Testzentrums. Weiterhin ist ein solcher Test zur Erlangung eines Genesenen-Zertifikats erforderlich. Als Nachweis für die vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist ein Antigen-Schnelltest ausreichend, wenn der Proband mindestens 2 Tage keine Symptome mehr aufweist.
„Da unsere Kapazitäten bei den POC-NAT-Test beschränkt sind, bitte wir um besondere Beachtung bei der Terminreservierung. Bei Zweifelsfragen können sich Probanden gerne vor der Terminbuchung per Mail an uns wenden“, so Krämer weiter.
Bei der Verwendung von POC-NAT-Tests im Reiseverkehr oder als Zugangsvoraussetzung für bestimmte Gesundheits- oder Freizeitangebote, empfiehlt es sich die Akzeptanz im Vorfeld mit dem Anbieter des Angebotes zu klären.