Auch wenn am Wochenende die meisten Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben werden, ändert sich für die Patienten der Balver Hausarztpraxen Dr. Stüeken, Drs. Rüth/Schmitz und der Frauenarztpraxis Gabriele Richter erst einmal nichts. Die Maskenpflicht bleibt zum Schutz der anderen Patienten und der Mitarbeiter weiter bestehen. Auch die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig in den Praxen aufhalten dürfen, ist weiter beschränkt. Die meisten Patienten zeigen Verständnis und begrüßen bereits jetzt das geplante Vorgehen. Auch in der Impf- und Teststelle in den Räumen der Hauptschule besteht weiter die Verpflichtung eine Maske zu tragen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung in Berlin hat noch einmal ausdrücklich bestätigt, dass jede Praxis das Recht hat das Tragen einer Schutzmaske zu verlangen. Welche Auswirkungen die derzeit diskutierte Änderung der Quarantänevorschriften auf die Diagnostik und Behandlung haben wird ist noch nicht absehbar. Wenn es keine Quarantäneanodnungen mehr geben sollte, wird sich auch das Vorgehen bei PCR Abstrichen ändern.
Ändern wird sich ab sofort die Impfstrategie in der Impfstelle, die von den beiden Hausarztpraxen in den Räumen der Hauptschule zusammen mit dem DRK und den Maltesern betrieben wird. Angesichts der hohen Inzidenz ( Balve hat derzeit mit über 2.000 die höchste Inzidenz im Märkischen Kreis ) wird die 4. Auffrischungsimpfung ab sofort nicht nur Vorerkrankten und Personen ab 70 Jahren angeboten, sondern allen Interessierten ab 12 Jahren deren letzte Impfung oder Coronainfektion mindestens 3 Monate zurück liegt.
Impfen ist und bleibt der wirksamste Schutz vor schweren Krankheitsverläufen, Masken sind der wirksamste Schutz vor der Ausbreitung der Infektion