Die Landesregierung stellt unbürokratische und schnelle Soforthilfe von 200 Millionen Euro bereit.
Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. So wird eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen.
Diese Billigkeitsleistungen können natürliche Personen erhalten, die ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Regionen haben und durch das Unwetter Schäden erlitten haben.
Das Antragsformular über die Gewährung der Soforthilfen sind im Innenstadtbüro, Alte Gerichtsstraße 1 ab sofort erhältlich oder stehen unter www.land.nrw zum Download bereit. Im Innenstadtbüro werden die ausgefüllten Anträge auch entgegengenommen.