3‑G-Regelung beim Märkischen Kreis

Ab Mon­tag, 13. Dezem­ber, gilt in allen Dienst­stel­len der Kreis­ver­wal­tung die 3G-Regel. Somit haben nur noch geimpf­te, gene­se­ne und getes­te­te Besu­che­rin­nen und Besu­cher nach Vor­la­ge eines ent­spre­chen­den Nach­wei­ses Zugang zu den Dienst­stel­len.
Für die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Kreis­ver­wal­tung gilt die 3G-Regel – geimpft, gene­sen, getes­tet- bereits seit dem 24. Novem­ber. Ab Mon­tag, 13. Dezem­ber, müs­sen auch die Besu­che­rin­nen und Besu­cher in allen Dienst­stel­len geeig­ne­te Nach­wei­se vor­le­gen. 
Im Kreis­haus Lüden­scheid wird die Kon­trol­le der 3G-Nach­wei­se in der Zeit von 7.30 bis 16 Uhr an der Infor­ma­ti­on im Erd­ge­schoss erfol­gen. Bei Ter­mi­nen außer­halb der regu­lä­ren Öff­nungs­zei­ten holen Kreis­be­diens­te­te die Besu­cher am Ein­gang ab und las­sen sich beim Betre­ten des Gebäu­des den 3G-Nach­weis vor­zei­gen.
Im Bür­ger­bü­ro im Lüden­schei­der Kreis­haus fin­det die Kon­trol­le zu den Öff­nungs­zei­ten an der dor­ti­gen Infor­ma­ti­ons­the­ke statt. Im Kreis­haus Iser­lohn-Grie­sen­brauck erfolgt die Kon­trol­le zu den Öff­nungs­zei­ten im Ein­gangs­be­reich. Um einen rei­bungs­lo­sen Ablauf zu gewähr­leis­ten, soll­ten Besu­cher ihren Nach­weis bereit­hal­ten und nach Mög­lich­keit allei­ne kom­men. Bei erhöh­tem Andrang bit­tet die Kreis­ver­wal­tung, aus­rei­chend Abstand zu hal­ten.
Besu­che in den Ver­wal­tungs­dienst­stel­len in Alte­na, im Kreis­haus Iser­lohn und in den Für­sor­ge- und Bera­tungs­stel­len sind nur nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung mög­lich. Die Besu­cher wer­den am Ein­gang abge­holt und nur mit 3G-Nach­weis eingelassen.