Ab Montag, 13. Dezember, gilt in allen Dienststellen der Kreisverwaltung die 3G-Regel. Somit haben nur noch geimpfte, genesene und getestete Besucherinnen und Besucher nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises Zugang zu den Dienststellen.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung gilt die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet- bereits seit dem 24. November. Ab Montag, 13. Dezember, müssen auch die Besucherinnen und Besucher in allen Dienststellen geeignete Nachweise vorlegen.
Im Kreishaus Lüdenscheid wird die Kontrolle der 3G-Nachweise in der Zeit von 7.30 bis 16 Uhr an der Information im Erdgeschoss erfolgen. Bei Terminen außerhalb der regulären Öffnungszeiten holen Kreisbedienstete die Besucher am Eingang ab und lassen sich beim Betreten des Gebäudes den 3G-Nachweis vorzeigen.
Im Bürgerbüro im Lüdenscheider Kreishaus findet die Kontrolle zu den Öffnungszeiten an der dortigen Informationstheke statt. Im Kreishaus Iserlohn-Griesenbrauck erfolgt die Kontrolle zu den Öffnungszeiten im Eingangsbereich. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Besucher ihren Nachweis bereithalten und nach Möglichkeit alleine kommen. Bei erhöhtem Andrang bittet die Kreisverwaltung, ausreichend Abstand zu halten.
Besuche in den Verwaltungsdienststellen in Altena, im Kreishaus Iserlohn und in den Fürsorge- und Beratungsstellen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Besucher werden am Eingang abgeholt und nur mit 3G-Nachweis eingelassen.